Mittwoch, 25. Januar 2017

Zweites Ministerium informiert

Mail an das niedersächsische Innenministerium

Sehr geehrter Herr Innenminister,

mich erschrecken Meldungen, in denen von einer wachsenden Zahl von Übergriffen gegen die Polizei die Rede ist. Doch unkorrektes Verhalten von Polizisten kann wohl nicht die Antwort sein.

Nach einer Durchsuchung meiner damaligen Wohnung in Wilhelmshaven habe ich mich an ihr Ministerium gewendet, das mir mitteilte, dass die Hintergründe von der übergeordneten Dienststelle überprüft werden müssten. Das geschah aber nicht. Die Wilhelmshavener Polizei kontrollierte sich selbst.

Darum ging es: In Begleitung einer Jugendamtsmitarbeiterin standen am 17. Juni 2013 zwei Polizeibeamte vor meiner Tür. Dass die Frau vom Jugendamt kam, erfuhr ich erst Monate später. Die beiden Beamten warteten, bis ich die Tür geöffnet hatte (es war 21.40 Uhr) und drangen dann mit Gewalt ein. Angeblich versteckte ich meinen Patenjungen. Was nicht zutraf.

Beim Hinausgehen fragte ich die beiden Polizeibeamten, wie sie heißen. Genannt wurden mir die Namen Wiegand und Schweiger. Dass diese Namen falsch waren, erfuhr ich ebenfalls erst Monate später. 

Ein gutes halbes Jahr später verklagte mich der Polizeibeamte, der sich Wiegand genannt hatte, außerdem zeigte er mich an, weil ich im Internet auf 2sechs3acht4.blogspot.de berichtet hatte. Er ließ auch eine Broschüre über die Wohnungsdurchsuchung verbieten.

Das Strafverfahren wurde in der zweiten Instanz eingestellt, das Zivilverfahren verlor ich. Diese Niederlage kostete mich rund 1 500 Euro. Die Jugendamtsmitarbeiterin, die vor meiner Tür gestanden hatte, durfte auf Geheiß des Wilhelmshavener Oberbürgermeisters vor Gericht nicht aussagen. Um dieses Aussageverbot zu begründen, wurde behauptet, ich hätte der Jugendamtsmitarbeiterin nachgestellt. Was lächerlich ist, denn wie sie hieß, erfuhr ich - wie bereits erwähnt - erst Monate später. Zu dieser Zeit war ich schon auf der Suche nach einer Wohnung in Hannover.

Meine Argumentation ist immer gewesen: Hätte die Jugendamtsmitarbeiterin vor Gericht aussagen dürfen, hätte sie meine Version der Geschichte bestätigen müssen. Die Polizeibeamten jedoch behaupteten vor Gericht, sie hätten sich vor der Durchsuchung meiner Wohnung vorgestellt, sie hätten mir den Grund für die Aktion genannt, ich hätte ihnen daraufhin den Zutritt zu meiner Wohnung verweigert (was nach Artikel 13 GG um 21.40 Uhr durchaus mein Recht gewesen wäre, denn einen schriftlichen Durchsuchungsbeschluss gab es nicht). 

Ich habe inzwischen auch das niedersächsische Justizministerium informiert (4121 E - 401.539/16, Frau Pfeiffer). Weitere Infos auf dasjugendamt.blogspot.de. Ich vermag nicht einzusehen, warum ich für uneidliche Falschaussagen zweier Polizeibeamter 1 500 Euro berappen muss.

Heinz-Peter Tjaden
Up´n Kampe 6
30938 Burgwedel

Hintergründe in dieser Pressemitteilung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen